Meldestelle Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle Hinweisgeberschutz beim Thüringer Rechnungshof

Gesetzliche Grundlage

Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden (sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie oder Hinweisgeberrichtlinie). Die Richtlinie legt Mindeststandards für den Schutz von Personen fest, die bestimmte Verstöße gegen das Unionsrecht im beruflichen Kontext melden. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße im öffentlichen Auftragswesen, Umweltschutz oder Wettbewerbsrecht.

 

Meldestelle im Thüringer Rechnungshof

Zur Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie hat der Thüringer Rechnungshof eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht Personen offen, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten mit dem Thüringer Rechnungshof im Kontakt stehen.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Deren Identitäten werden ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind, bekannt.

Ihre Meldung richten Sie bitte an folgende institutionelle E-Mail-Adresse: Interne.Meldestelle@trh.thueringen.de

Schriftliche Meldungen in Papierform (Briefpost) richten Sie bitte an:
Interne Meldestelle
c/o Thüringer Rechnungshof
Burgstraße 1
07407 Rudolstadt

oder

Postfach 10 01 37
07391 Rudolstadt

Darüber hinaus können Sie alternativ eine mündliche Meldung (per Telefon unter +49 (0) 3672 / 446 - 101) vornehmen. Nur Frau Cornelia Carl (gleichzeitig Antikorruptionsbeauftragte des Thüringer Rechnungshofs) ist in dem Kontext befugt, Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldungen zu geben und Folgemaßnahmen einzuleiten. Wünscht die hinweisgebende Person eine persönliche Zusammenkunft, kann dies auch über diese Kontakte vereinbart werden.

 

 

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