„Die Finanzwirtschaft beruht auf Pünktlichkeit in den Einnahmen
und auf Ordnung in den Ausgaben.“
Friedrich II. in seinem „Politischen Testament“
„Die Finanzen sind der Nerv des Landes.
Wenn Sie diese recht verstehen, wird das übrige ganz in Ihrer Gewalt sein.“
Friedrich II. an Karl von Württemberg
Das vorliegende Kurzporträt über den Thüringer Rechnungshof (TRH) soll dem Leser einerseits die Institution und andererseits die gesetzlichen Grundlagen, nach denen der Rechnungshof arbeitet, näher bringen.
Im Freistaat Thüringen übt der Thüringer Rechnungshof mit Sitz in Rudolstadt die im Staatsgefüge bedeutsame Rolle der Finanzkontrolle aus. Er ist eine Oberste Landesbehörde und gegenüber dem Parlament und der Landesregierung selbstständig. Er ist nur dem Gesetz unterworfen, und die Mitglieder seiner Führungsebene (das Kollegium) besitzen richterliche Unabhängigkeit. In Prüfungsangelegenheiten entscheidet das Kollegium mit Stimmenmehrheit.
Thüringer Rechnungshof
Burgstraße 1
07407 Rudolstadt
Telefon: 03672 / 446-0
Telefax: 03672 / 446-998
Der TRH prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaats Thüringen und damit alles, was den Staat Geld kostet oder sich künftig noch finanziell auswirken könnte. So stellt er zukunftsorientiert auch ganze Förderprogramme, Ausgabenblöcke und Finanzierungssysteme (z. B. Gebäudeleasing) auf den Prüfstand. Seine Kontrollbefugnisse erstrecken sich auch auf die Landesbetriebe (z. B. die Lotterieverwaltung) und die Beteiligung des Landes an privatrechtlichen Unternehmen (z. B. an der Flughafen Erfurt GmbH). Ebenso werden die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie etwa der Mitteldeutsche Rundfunk und die Thüringer Aufbaubank, geprüft. Die Prüfungszuständigkeit auf staatlicher Ebene ist damit umfassend; es gibt keine prüfungsfreien Räume.
Auch für die sich selbstverwaltenden Kommunen (Landkreise, Städte und sonstige Gemeinden) ist in Thüringen der Rechnungshof, wie in den meisten anderen Flächenländern, unabhängige Prüfungseinrichtung.
Oberster Prüfungsmaßstab ist, ob das Geld der Steuerzahler gesetzmäßig, wirtschaftlich und sparsam eingesetzt wird. Insoweit hat der TRH auch die finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen und Folgen politischen Handelns zu untersuchen, ohne jedoch die politischen Entscheidungen als solche in Frage zu stellen.
Der Rechnungshof hat 157 Bedienstete. Sie kommen aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. der freien Wirtschaft und bringen meist eine langjährige Berufserfahrung mit.
Der TRH fasst jährlich das Ergebnis seiner Prüfung in sog. „Bemerkungen“ zusammen. Dabei beschäftigt er sich besonders eingehend mit der sog. „Haushaltsrechnung“ und den Gefahren der Überschuldung der öffentlichen Hand. Dieser Jahresbericht dient als Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch das Parlament. Daneben erstellt der TRH auf Ersuchen des Parlaments oder der Regierung in bedeutsamen Fällen Sonderberichte und Gutachten.
Der Rechnungshof darf den geprüften Stellen keine Weisungen erteilen. Er ist deshalb in besonderem Maß auf die Kraft seiner Argumente angewiesen. Letztlich entscheidet das Parlament, ob und wie die Feststellungen und Vorschläge des TRH umgesetzt werden.