Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese    Erklärung    zur    Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.thueringer-rechnungshof.de veröffentlichte Website des Thüringer Rechnungshofs.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist nur teilweise barrierefrei.

2. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Eingestellte PDF-Dateien werden zum großen Teil in barrierefreier Version erstellt. Ausnahmen sind PDF-Dokumente, bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren wäre. Es handelt sich teilweise um PDF-Dokumente, die sehr kurzfristig erstellt oder nur kurzfristig eingestellt werden und welche aus Zeit- und Kostengründen nicht barrierefrei gestaltet werden können.
  • Die Website verfügt bislang noch nicht über eine Version in Gebärdensprache.
  • Videos und Fotos, die auf den Websites eingebunden sind, sind nicht barrierefrei. Sie haben keine Untertitel und keine Gebärdensprache.


3. Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und sind bestrebt, die Regelungen kontinuierlich weiter umzusetzen. Hierzu werden einzelne Seiteninhalte von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte geprüft. Wir bemühen uns zudem, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen.

4. Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese  Erklärung  wurde  am  4.  März  2025  erstellt  bzw.  überarbeitet. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
 
5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Der Thüringer Rechnungshof arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie uns dies gern auf folgenden Wegen mitteilen:

Adresse:
Thüringer Rechnungshof
Burgstraße 1
07407 Rudolstadt

Telefon/Telefax:
Telefon: 03672 / 446-0
Telefax: 03672 / 446-998

E-Mail:
poststelle(at)trh.thueringen.de

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Postfach 90 04 55, 99107 Erfurt

Besucheradresse: Häßlerstraße 6
99096 Erfurt

Telefon/Telefax:
Telefon: 0361 573 11 8000
Telefax: 0361 57 31 18 010

E-Mail: kontakt(at)tlmb.thueringen.de

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