E-Rechnung und Leitweg-ID

Gebäude des Thüringer Rechnungshofes

Gemäß § 14 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz - ThürEGovG -) können Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen in Thüringen Rechnungen elektronisch einreichen. Die Möglichkeit besteht für die Unternehmen unabhängig vom Auftragsvolumen.

Die Europäische Richtlinie 204/55/EU definiert unter Artikel 2 Nr. 1 den Begriff elektronische Rechnung (E-Rechnung) als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und ihre automatische und elektronische Verarbeitung möglich ist.

Im Sinne der EU-Richtlinie handelt es sich bei der Rechnung um einen strukturierten Datensatz (in den bei Bedarf rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung (beispielsweise als PDF) entspricht nicht den Anforderungen der Europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Das bedeutet, dass der strukturierte Datensatz das Rechnungsoriginal ist.

Der Thüringer Rechnungshof ermöglicht, diese E-Rechnungen im XML-Format über eine zentrale Rechnungseingangsplattform zu empfangen. Die zentrale
Rechnungseingangsplattform kann über den folgenden Link erreicht werden.
https://xrechnung-bdr.de

Über diese Plattform können auch Sie als Auftragnehmer ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen bzw. Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger bzw. der Empfängerin zugestellt angesehen.

Sofern Sie eine Rechnung an den Thüringer Rechnungshof richten, ist die folgende
Leitweg-ID zu verwenden:

16901101-0001-78

Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung. Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.

Bei der Anschrift auf der E-Rechnung ist ebenfalls zwingend die folgende Angabe der Dienststelle erforderlich:

Thüringer Rechnungshof
Burgstraße 1
07404 Rudolstadt

Weitere Informationen zu E-Rechnungen finden Sie unter folgendem Link:
https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

Button zum Seitenanfang scrollen